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   OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19   

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OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19 (https://dejure.org/2020,85850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.03.2020 - 4 U 582/19 (https://dejure.org/2020,85850)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. März 2020 - 4 U 582/19 (https://dejure.org/2020,85850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen Spielplatzes; Mitverschulden der Eltern bei Verletzung des Kindes auf dem Spielplatz; Verzugsschaden bei Einschaltung eines Rechtsanwalts vor Ablauf einer selbst gesetzten Frist zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Spielplätze sind grundsätzlich so zu gestalten, dass Eltern und Kinder sich uneingeschränkt darauf verlassen können, dass sich die Kinder der Spielgeräte bedienen können und insbesondere keine schweren Verletzungen erleiden können (BGH NJW 1988, 2667 und NJW 1988, 48, 49; aus der Lit: Staudinger-Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 28).

    Das Ausmaß der Sicherheit muss sich an dem Alter der jüngsten Kinder ausrichten, die für die Benutzung des betreffenden Spielgeräts in Frage kommen (BGH NJW 1988, 2667; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 286).

    Bei den in Kauf zu nehmenden Risiken darf es sich aber nur um solche handeln, die für die kindlichen Benutzer überschaubar und kalkulierbar sind und insofern einen erzieherischen Wert haben (BGH NJW 1988, 2667; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 287).

    Jedenfalls bei der hier in Rede stehenden Konstellation (Spielplatz im Kleinkindbereich eines Freibades) ist in Anwendung des anerkannten Grundsatzes, dass Kinder und ihre Eltern uneingeschränkt darauf Vertrauen dürfen, dass sich die Kinder gefahrlos der Spielgeräte bedienen können und insbesondere keine schweren Verletzungen erleiden können (BGH NJW 1988, 2667), zu verlangen, dass der Betreiber eines Freibades die Spielgeräte auf einem Spielplatz im Kleinkindbereich so auswählt, gestaltet, absichert oder anordnet (Gewährleistung von Beschattung), dass nicht unerhebliche Verbrennungsverletzungen bei Kontakt mit der nackten Haut von Kleinkindern infolge durch Sonneneinstrahlung überhitzter Metalloberflächen vermieden werden.

  • LG Ravensburg, 30.09.1998 - 1 S 193/98

    Sorgfaltsanforderungen an Spielplatzbetreiber; Verkehrssicherungspflichten eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Das Gericht schließe sich deshalb nicht der Auffassung des Landgerichts Coburg, sondern derjenigen des Landgerichts Ravensburg (NJW-RR 1999, 534) an, wonach es eine Überforderung einer für einen Spielplatz verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde bedeute, von dieser zu verlangen, sie müsse unter Berücksichtigung der jeweiligen Wetterlage besondere Maßnahmen ergreifen, um wetterbedingten Gefahren eines ansonsten unter Beachtung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen unterhaltenen Spielplatzes zu begegnen, weshalb es keine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstelle, dass eine nach dem Gerätesicherheitsgesetz geprüfte, jedoch durch Sonneneinstrahlung stark erhitzbare Metallrutsche auf einem Spielplatz unbeschattet und im Wesentlichen nach Süden ausgerichtet aufgestellt werde.

    Ein solcher Fall mag bei einem Sachverhalt wie er dem Urteil des Landgericht Ravensburg vom 30.09.1998 (NJW-RR 1999, 534) zugrunde lag (Eltern nehmen ihr 2-jähriges Kind an einem besonders heißen Tag um die Mittagszeit auf einen Spielplatz mit, wo man unter solchen Witterungsbedingungen normalerweise Kinder nicht anzutreffen pflegt, und lassen es dann unbeaufsichtigt an einer Rutsche hantieren, was der Verkehrssicherungspflichtige billigerweise nicht einkalkulieren müsse, a.a.O., 535) gegeben sein, nicht aber vorliegend.

    Mochte man mit dem Landgericht Ravensburg (NJW-RR 1999, 534) für das Jahr 1997 noch annehmen, bei Spielgeräten, die alle einschlägigen Normen einhalten, habe für den Verkehrssicherungspflichtigen kein Anlass bestanden, sich über dennoch bestehende Gefahren von Verbrennungsverletzungen durch infolge Sonneneinstrahlung überhitzte (metallene) Teile Gedanken zu machen, scheidet dies für den vorliegenden Fall aus.

    Zwar ist sowohl in der Rechtsprechung als auch der Literatur umstritten, ob es eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, wenn ein Spielgerät auf einem Spielplatz so beschaffen (Metallfläche) und so aufgestellt ist, dass es sich bei Sonneneinstrahlung derart aufheizen kann, dass für den kindlichen Benutzer bei Berührung der Haut mit dem Gerät nicht unerhebliche Verbrennungen entstehen können (bejahend LG Coburg vom 13.12.2016, 23 O 457/16; AG Ludwigshafen NJW-RR 1998, 319, 320 und insbesondere Staudinger-Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 289; verneinend LG Ravensburg in NJW-RR 1999, 534; Tassarek-Schröder/Rönsberg, in: Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 732 und das dort zitierte Urteil des LG München II vom 30.04.1996, 2 S 1618/96).

  • AG Ludwigshafen, 11.12.1996 - 2c C 118/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Allerdings könne die Klägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung instanzgerichtliche Entscheidungen des Landgerichts Coburg (Urteil vom 13.12.2016, 23 O 457/16, juris) und des Amtsgerichts Ludwigshafen (NJW-RR 1998, 319) für sich reklamieren.

    Denn schon Jahre vor dem streitgegenständlichen Unfall wurde in Rechtsprechung und Literatur die Gefahr von Verbrennungen durch der Sonneneinstrahlung ausgesetzte und infolgedessen überhitzte Spielgeräte diskutiert (siehe neben der Entscheidung des Landgerichts Ravensburg: AG Ludwigshafen NJW-RR 1998, 319, 320; Staudinger-Hager, BGB, Neubearb. 2009, § 823 Rn. E 289; Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 732 und das dort angeführte Urteil des LG München II vom 30.04.1996, 2 S 1618/96; Patzelt, Verkehrssicherungspflicht, 4. Aufl. 2006, S. 491 unter dem Stichwort "Kinderspielplatz").

    Zwar ist sowohl in der Rechtsprechung als auch der Literatur umstritten, ob es eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, wenn ein Spielgerät auf einem Spielplatz so beschaffen (Metallfläche) und so aufgestellt ist, dass es sich bei Sonneneinstrahlung derart aufheizen kann, dass für den kindlichen Benutzer bei Berührung der Haut mit dem Gerät nicht unerhebliche Verbrennungen entstehen können (bejahend LG Coburg vom 13.12.2016, 23 O 457/16; AG Ludwigshafen NJW-RR 1998, 319, 320 und insbesondere Staudinger-Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 289; verneinend LG Ravensburg in NJW-RR 1999, 534; Tassarek-Schröder/Rönsberg, in: Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 732 und das dort zitierte Urteil des LG München II vom 30.04.1996, 2 S 1618/96).

  • LG Coburg, 13.12.2016 - 23 O 457/16

    Vorsicht heiß!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Allerdings könne die Klägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung instanzgerichtliche Entscheidungen des Landgerichts Coburg (Urteil vom 13.12.2016, 23 O 457/16, juris) und des Amtsgerichts Ludwigshafen (NJW-RR 1998, 319) für sich reklamieren.

    Dies entspricht nicht nur der Auffassung des Landgerichts Coburg in der vom Landgericht auf LGU S. 7 erörterten Entscheidung vom 13.12.2016 (23 O 457/16, juris Rn. 34), sondern auch derjenigen des OLG Köln in einem Urteil vom 25.05.2000 (7 U 185/99, OLGR 2001, 150 = VersR 2002, 448; Revision nicht angenommen durch Beschluss des BGH vom 25.05.2001, VI ZR 265/00), wo zutreffend ausgeführt wird (a.a.O., juris Rn. 26): Keinesfalls kann sich die Beklagte darauf zurückziehen, Kleinkinder bedürften grundsätzlich umfassender Betreuung durch die Aufsichtspflichtigen, so dass Kleinkinder bei der Frage des zu beachtenden Sorgfaltsmaßstabes nicht zu berücksichtigen seien.

    Zwar ist sowohl in der Rechtsprechung als auch der Literatur umstritten, ob es eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, wenn ein Spielgerät auf einem Spielplatz so beschaffen (Metallfläche) und so aufgestellt ist, dass es sich bei Sonneneinstrahlung derart aufheizen kann, dass für den kindlichen Benutzer bei Berührung der Haut mit dem Gerät nicht unerhebliche Verbrennungen entstehen können (bejahend LG Coburg vom 13.12.2016, 23 O 457/16; AG Ludwigshafen NJW-RR 1998, 319, 320 und insbesondere Staudinger-Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 289; verneinend LG Ravensburg in NJW-RR 1999, 534; Tassarek-Schröder/Rönsberg, in: Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 732 und das dort zitierte Urteil des LG München II vom 30.04.1996, 2 S 1618/96).

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Umfang und Inhalt dieser Pflichten hängen vom Vertragszweck, der Verkehrssitte und den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs ab, wobei die beiderseitigen Interessen zu bewerten und abzuwägen sind (BGH NJW 2010, 1135 Rn. 15; BGH NJW 2013, 3366 Rn. 25 - zu § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 241 Rn. 7).

    Unter § 241 Abs. 2 BGB fallen auch die Schutzpflichten, insbesondere die Pflicht, sich bei Abwicklung des Schuldverhältnisses so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (Palandt-Grüneberg, ebenda, und § 280 Rn. 28), wobei die zu § 823 Abs. 1 BGB entwickelte Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines Vertragsverhältnisses zugleich eine Vertragspflicht ist, mithin im Rahmen von §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB grundsätzlich dieselben Anforderungen gelten, die an die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB zu stellen sind (BGH NJW 2018, 2956 Rn. 12 und BGH NJW-RR 2013, 534 Rn 15 - zu Schutzpflichten im Rahmen des Werkvertrags; BGH NJW 2013, 3366 Rn. 25 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2012, 7 U 254/10 juris Rn. 14 - jeweils zu § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Palandt-Grüneberg, jew. ebenda, und Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 51 a. E.; in der Sache auch bereits die zum alten Schuldrecht ergangene Rechtsprechung, etwa BGH NJW 1986, 2757 f. unter II. 1. a) und 2, a) der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (zum Ganzen: BGH NJW 2008, 3775 = VersR 2008, 1083 Rn. 9. mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr. des Bundesgerichtshofs).

    Auch bei einem Spielgerät kann deshalb eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegeben sein, selbst wenn dieses keine konstruktiven oder technischen Mängel aufweist und den einschlägigen DIN-Normen entspricht (vgl. BGH NJW 2008, 3775 Rn. 12).

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Auch ist zu berücksichtigen, dass ein umfassender Schutz für kleine Kinder nur durch ihre Beaufsichtigung gewährleistet ist; die Verantwortung der Eltern begrenzt mithin die Verkehrssicherungspflicht, weil der Verkehrssicherungspflichtige in gewissem Maße darauf vertrauen darf, dass die für ein Kind Verantwortlichen ein Mindestmaß an sorgfältiger Beaufsichtigung wahrnehmen (BGH NJW 1994, 3348 f.; BGH FamRZ 1995, 989, 990; Senat, NJW-RR 2004, 21, 22; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 45).

    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen verweist, in denen von einer umfassenden Aufsichtspflicht ausgegangen wurde, waren die zugrunde liegenden Fälle nicht mit der Situation auf einem Spielplatz vergleichbar, sondern betrafen örtliche Verhältnisse, die für Kinder prinzipiell sehr gefährlich waren, und wo mit Kleinkindern grundsätzlich nicht zu rechnen war (vgl. BGH VersR 1992, 844 f. (Pferdegehege), BGH NJW 1994, 3348 f. (fremder Garten mit Zierteich)).

  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Je offensichtlicher eine Gefahr für den jeweiligen Benutzerkreis ist, desto mehr kann der Verkehrspflichtige darauf vertrauen, dass sich die Kinder dieser Gefahr wegen ihres natürlichen Angstgefühls nicht aussetzen werden (BGH NJW 1999, 2364; BGH NJW 1995, 2631 f. unter II. 1. b) bb); BGH NJW 1978, 1628; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 287); dies setzt allerdings voraus, dass die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632).

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass sich die Verkehrssicherungspflicht an anderen Gesichtspunkten ausrichtet und zum Schutz bedrohter Rechtsgüter höhere Anforderungen stellen und mehr Sorgfalt verlangen kann als in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen oder einschlägigen DIN-Normen vorgeschrieben ist (BGH NJW 1999, 2364; BGH NJW 1998, 2436 m.w.N.).

  • BGH, 22.08.2019 - III ZR 113/18

    Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Denn auch wenn gesetzliche oder andere Anordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technische Regeln wie DIN-Normen die Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren, enthalten sie im Allgemeinen keine abschließenden Verhaltensanforderungen gegenüber den Schutzgütern, weshalb der zur Verkehrssicherung Verpflichtete grundsätzlich selbstständig zu prüfen hat, ob und welche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen notwendig sind (BGH, Urteil vom 22. August 2019, III ZR 113/18, Rn. 15; BGH NJW 2008, 3778 = VersR 2008, 1551 Rn. 16).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19
    Umfang und Inhalt dieser Pflichten hängen vom Vertragszweck, der Verkehrssitte und den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs ab, wobei die beiderseitigen Interessen zu bewerten und abzuwägen sind (BGH NJW 2010, 1135 Rn. 15; BGH NJW 2013, 3366 Rn. 25 - zu § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 241 Rn. 7).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

  • OLG Karlsruhe, 04.12.1997 - 4 U 88/97

    Verkehrsicherungspflicht bei Betrieb eines Klettergeräts

  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06

    Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 314/91

    Verkehrssicherungspflicht des Pferdehalters gegenüber Kleinkindern

  • BGH, 26.05.1998 - VI ZR 183/97

    Zur Schadensersatzhaftung eines Geschäftsinhabers beim Verkauf von

  • OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 185/99

    Haftung der Gemeinde für Sturz eines Kindes von Spielgerät

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 60/16

    BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen

  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03

    Verkehrssicherungspflicht: Gefährdung von Kleinkindern im Treppenhaus eines

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 7 U 254/10

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarktes: Voraussetzungen

  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17

    Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße ("Auffahrunfall in der Waschstraße")

  • BGH, 23.05.1995 - VI ZR 384/94

    Verkehrssicherungspflicht gegenüber kleinen Kindern nach dem Recht der DDR

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12

    Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 111/86
  • BGH, 17.11.2016 - III ZR 139/14

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Einbeziehungsinteresse des Gläubigers

  • BGH, 07.12.2017 - IX ZR 45/16

    Haftung eines als Erfüllungsgehilfe für einen Berater tätigen Anwalts

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

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